Die Physiotherapie hat eine Prüfpflicht Ihrer Heilmittelverordnung. Dabei kommt
es gelegentlich vor, dass die ausstellende Arztpraxis das Rezept fehlerhaft ausfüllt.
Der Gesetzgeber nimmt hierbei den Patienten in die Pflicht, fehlerhafte Rezepte
beim Arzt ändern zu lassen. Auch vom Gesetzgeber abgesichert, sollten Rezepte
bis zum Ende der Behandlungsserie nicht korrigiert sein, darf die Physiotherapie
sämtliche Termine privat in Rechnung stellen.